(12. 04. 2011, 09:54)Andy0711 schrieb: Ist es das? Für Doppeltraktionen auf Straßen ist doch eine Sondergenehmigung notwendig. Hätte die SSB denn überhaupt eine, um auf der U15-Trasse U7-Umleiter zu fahren?
Wahrscheinlich würde die U7 im Bedarfsfall nicht in Doppeltraktion fahren.