10. 04. 2011, 14:35
(10. 04. 2011, 10:03)dt8.de schrieb: Abgesehen daß das wörtlich nur für den Bundestag gilt: Du hast da etwas unvollständig zitiert. Der Artikel geht weiter mit "..., an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen".In Art. 27 Abs. 3 LV BW steht genau das gleiche. Wenn ich mir den Kommentar erlauben darf: Wenn man hier schon mit Demokratiethorie anrückt und - durch die Blume - BaWü wegen seiner restriktiven Handhabung von Volksentscheiden demokratische Defizite unterstellt, dann darf man sich wenigstens mal die Mühe machen, einen Blick in die LV zu werfen. Der von mir erwähnte Artikel ist zumindest in der gedruckten Fassung der erste unter der Überschrift "II. Der Landtag", den hätte man also schon finden können.
Vom inhaltlichen mal abgesehen, die Zitatschlacht wird langsam unübersichtlich.