(10. 04. 2011, 10:03)dt8.de schrieb:Ach du Himmel - was soll das wohl heißen? - was willst du damit wohl sagen?(10. 04. 2011, 08:18)luchs schrieb: Die Alternative - Notstandsgesetze womit die Regierung Aufgaben des Parlaments übernehmen kann waren nicht sehr erfolgreich. Das zeigt die Geschichte - die Weimarer Republik - und deren Nachfolgen Jahre... In Ägypten hat solch eine Regelung zum Glück ein friedlicheres Ende genommen.
Was aber scheinbar nichts daran ändert, daß wir trotzdem gewisse Notstandsgesetze hätten. Nach diesen wäre es sogar juristisch legal möglich gewesen, daß Frau Merkel die Landtagswahlen ausgesetzt hätte - gut, den Aufschrei durchs Land hätte ich mir nicht vorstellen wollen.
(10. 04. 2011, 10:03)dt8.de schrieb:Ja - wir drehen uns im Kreis - ich sagte ja schon - mir geht es nicht um Einzelfallentscheidungen - ich halte es schlicht für nicht angebracht Verfassungsänderungen zu machen um eine Abstimmung über einen Bahnhof durchzuführen. Es bleiben genug demokratische Mittel übrig.(10. 04. 2011, 08:18)luchs schrieb: Das eine normale Parlamentswahl keine solche Hürden einer Muss-Wahlbeteiligung in den Weg gelegt wurden hat auch damit zu tun, immer ein handlungsfähiges Parlament bilden zu können. Man möge sich die Situation vorstellen ein Parlament wird mit einer Vertrauensfrage aufgelöst - und es kommt dann 10 Jahre lang kein neues Parlament zu Stande - aua.
Es geht hier nicht um die Gründe für oder gegen etwas, sondern um den Vergleich der demokratischen Möglichkeiten.
(10. 04. 2011, 10:03)dt8.de schrieb: Abgesehen daß das wörtlich nur für den Bundestag gilt:Sondern?
Und was hat die Landesverfassung mit dem Bundestag zu tun?
(10. 04. 2011, 10:03)dt8.de schrieb: Du hast da etwas unvollständig zitiert. Der Artikel geht weiter mit "..., an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen". Von Fraktionszwang und ähnlichem steht da auch nichts.Also - der von mir nicht zitierte Satz ändert ja auch nichts an der Aussage. Vom ersten, von mir zitierten, Satz erzählst du der gelte nicht wörtlich - und jetzt versuchst du noch den Fraktionszwang damit zu kritisieren, dass in der Verfassung etwas NICHT STEHT. Respekt.
Bisher ist noch niemand aus dem Landtag geflogen oder hat sonst irgendwelche juristischen Konsequenzen erdulden müssen, weil er sich mal nicht an den "Fraktionszwang" gehalten hat. Die einzige Stelle in der Verfassung welche die Fraktion erwähnt - regelt ja eindeutig die Bedeutung der Fraktion im Vergleich zu dem von mir oben zitiertem Verfassungssatz.
(10. 04. 2011, 10:03)dt8.de schrieb: Auch nimmst Du den Artikel 20 nicht ernst: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und ..."Selbstverständlich nehme ich den ernst.
(10. 04. 2011, 10:03)dt8.de schrieb: Davon, daß die Abstimmungen nur für bestimmte Dinge gelten sollen steht da nichts.Ich empfinde da nichts schlimmes, wenn auch mal ein Wirtschafts- oder Bauprojekt- so hohen Stellenwert in der Bevölkerung genießt, dass darüber das Volk direkt entscheidet. Es gibt aber Regeln dafür, welche seit etwa 50 Jahren anerkannt fixiert sind - und ich sehe kein Grund deshalb die Regeln aufzuweichen.
Ich erwähnte ja schon, dass ich eine neue Entscheidung akzeptieren werde. Die Aussage steht egal wie sie zustande kommt - mit oder ohne Volksentscheidung.
(10. 04. 2011, 10:03)dt8.de schrieb: Und wie schon öfter gesagt, in anderen Landesverfassungen sehen die Regelungen anders aus.Ich hab es auch zuvor schon gelesen - ist aber ein sehr schwaches Argument - als dass ich es für nötig hielt hier zu argumentieren. Sehe es als Lesebestätigung.
(10. 04. 2011, 10:03)dt8.de schrieb:Da verdrehst du aber was. Ein Umkehrschluss ist des öfteren falsch - wie auch hier. Erkläre deine Behauptungen bitte nicht so oft mit Dingen, die NICHT in der Verfassung stehen oder die NICHT gesagt werden.(10. 04. 2011, 08:18)luchs schrieb: Eine Parlamentsentscheidung ist damit nicht einfach über die Wahlentscheidung und Wahlbeteiligung auf das Volk umrechenbar.Damit wurde aber S21 bislang immer begründet. S21 sei demokratisch legitimiert, da die Mehrheit der gewählten Abgeordneten und somit die Mehrheit der Bürger dafür sei. Damit hast Du also diese pro-S21-Legitimation gerade selber als unzulässig erklärt.
(10. 04. 2011, 10:03)dt8.de schrieb: Das demokratische Ganze würde zuersteinmal erfordern, daß dann alle Landesverfassungen angeglichen werden. Demokratietheoretisch ist es nach unserem Grundgesetz schon problematisch, daß ich in einem anderen Bundesland mehr Mitsprachemöglichkeiten als hier habe.Das ist deine Meinung - oder?