09. 04. 2011, 22:56
(09. 04. 2011, 19:52)henchen2410 schrieb: (...), wenn man davon ausgeht, dass eine große Mehrheit der Abstimmenden sich selbst mehr Macht geben will (es wäre etwas paradox, wenn durch eine Volksabstimmung herauskäme, dass das Volk hohe Hürden für Volksabstimmungen will).In BaWü wäre das nicht paradox, sondern das Ergebnis, mit dem ich rechnen würde. Die einzige Möglichkeit, hier eine sichere Mehrheit bei einer Volksabstimmung zu bekommen, wäre über Spritpreise von maximal 20 ct. pro Liter abstimmen zu lassen. Ich zweifle nämlich daran, dass den Bügern überhaupt daran gelegen ist, häufiger direkt gefragt zu werden. Missliebige Projekte soll man mittels Volksentscheid "abschießen" können (nachdem sie eigentlich schon beschlossen sind und die entsprechenden Verträge stehen), aber die Alltagsarbeit wird man dann doch lieber dem Landtag überlassen, natürlich nicht ohne sich am Stammtisch über "die da oben" auszulassen.
(09. 04. 2011, 19:52)henchen2410 schrieb: Was mir juristisch nicht ganz klar ist, würde man die Verfassung durch Volksabstimmung ändern und das Quorum abschaffen, würde dies dann auch schon für eine Abstimmung gelten, die am selben Tag parallel durchgeführt wird (bzw. kann man es so deichseln, dass es gilt?).Das würde sicher nicht gehen: Die Verfassung, die zur Abstimmung steht, setzt ja den rechtlichen Rahmen für den Volksentscheid. Damit gilt eben auch das hohe Quorum. Alles andere würde darauf rauslaufen, entweder zwei Verfassungen (bzw. zwei den selben Sachverhalt regelnde Artikel in der Landesverfassung) zu haben, die sich inhaltlich wiedersprechen, oder dass man sozusagen rückwirkend das Quorum ändert.