09. 04. 2011, 19:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09. 04. 2011, 19:57 von henchen2410.)
(09. 04. 2011, 13:31)DasBa schrieb: Wenn man dieses sogenannte Quorum loswerden will, muss man Art. 60 LV BW ändern. Das geht, vereinfacht gesagt, nach Art. 64 Abs. 2 LV BW nur mit einer Zweidrittelmehrheit.
Es würde auch ohne die CDU gehen, wenn das Parlament mit einfacher Mehrheit eine entsprechende Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung erwirkt, dann kommt allerdings die nächste Hürde. Wenn die Verfassung durch Volksabstimmung geändert werden soll, dann müssen mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten zustimmen. Wenn man allerdings beide Abstimmungen an einem Tag durchführen würde, und ordentlich Werbung dafür macht, könnte das schon knackbar sein, wenn man davon ausgeht, dass eine große Mehrheit der Abstimmenden sich selbst mehr Macht geben will (es wäre etwas paradox, wenn durch eine Volksabstimmung herauskäme, dass das Volk hohe Hürden für Volksabstimmungen will).
Was mir juristisch nicht ganz klar ist, würde man die Verfassung durch Volksabstimmung ändern und das Quorum abschaffen, würde dies dann auch schon für eine Abstimmung gelten, die am selben Tag parallel durchgeführt wird (bzw. kann man es so deichseln, dass es gilt?). Zwei Abstimmungen an einem Tag würden tendenziell auch mehr Wähler anlocken als nur eine.
Man muss allerdings sagen, dass die CDU/FDP-Regierung das Quorum von 1/3 auf 1/4 absenen wollte, und Rot/Grün damals nicht zugestimmt hat, weil ihnen diese Änderung nicht weit genug ging. Das könnte sich nochmal rächen (ich finde, bei sowas sollte man lieber ein bißchen was ändern, als gar nichts).
PS: Eine nicht bindende Volksbefragung ohne Quorum ginge natürlich immer, wenn der Landtag sich anschließend daran hält (Man also VolksVERTRETER mal wörtlich nimmt), hielte ich dies für die sauberste Lösung.
Grüßle
henchen2410
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