09. 04. 2011, 15:10
(09. 04. 2011, 10:18)luchs schrieb:(08. 04. 2011, 21:16)dt8.de schrieb:Also davon gehe ich doch aus - denn in der Landesverfassung §60 Abs. 5 steht:(08. 04. 2011, 07:54)luchs schrieb: Interessant die Presse heute -
Hr. Kretschmann möchte sich nicht mehr auf "Volksabstimmung zu S21" festlegen - stattdessen möchte er mit politischen Mitteln das "Großprojekt auf ein totes Gleis schieben" (LKZ heute).
Jetzt möchte er die Bürger plötzlich (vgl. alte Landesregierung, vgl. Schuster) von einer, von den S21-Gegnern scheinbar einzig akzeptierter, demokratischen Legitimation oder Ablehnung durch Volksabstimmung abhalten.
Ich bin immer mehr Enttäuscht - man kann keiner Partei mehr Ihre Wahlplakat-Sprüche glauben...
Die Grünen würden weiterhin die Bevölkerung darüber abstimmen lassen - wenn das demokratisch erzielte Ergebnis dann umgesetzt würde.
Zitat:Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt
Die Einschränkung "Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt" führt zu einem undemokratischen Ergebnis, wenn die Mehrheit der abgegegeben Stimmen dafür ist, das Drittel aber nicht erreicht wird.
Demokratie hängt nicht davon, wieviele Uninteressierte es gibt.
(09. 04. 2011, 10:18)luchs schrieb:(08. 04. 2011, 21:16)dt8.de schrieb: Das ist mit der Gesetzgebung im B-W aber nicht möglich, und eine Änderung erfordert die Zustimmung der CDU. Damit ist es nicht wohl möglich.Landesverfassung §60 Abs. 2
Zitat:Die Regierung kann ein vom Landtag beschlossenes Gesetz vor seiner Verkündung zur Volksabstimmung bringen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt. Die angeordnete Volksabstimmung unterbleibt, wenn der Landtag mit Zweidrittelmehrheit das Gesetz erneut beschließt.Das werden die Grünen zusammen mit der SPD doch wohl noch schaffen. Wo siehst du da eine Zustimmung der CDU von Nöten?
Ich sehe da gar keinen Grund welcher dagegen spricht dieses Verfahren, gemäß Landesverfassung §60 Abs. 2, in einem Koalitionsvertrag zu verabreden.
In der Änderung des undemokratischen Teils.
(09. 04. 2011, 10:18)luchs schrieb: So schreibt die STZ unter der Überschrift "Verabschieden sich die Grünen vom Wahlversprechen?" völlig zu Recht:
Zitat:Die SPD hält dagegen, dass diese Regelung schon lange in der Landesverfassung nachzulesen sei, den Grünen also bekannt war, als sie ihre Wahlplakate für eine Volksabstimmung druckten.
In der Landesverfassung steht nicht, daß das Parlament dem Willen des Volkes nicht nachkommen darf, wenn das Quorum nicht erreicht wird.
(09. 04. 2011, 10:18)luchs schrieb: Dabei sollte aber auch bedacht werden, das die Regierung dem ganzen Volke in Verantwortung steht - und nicht nur seinen Wählern.
Daher eine Volksabstimmung, und die Mehrheit entscheidet. Ohne Quorum. Dann sind wir uns einig, daß eine Abstimmung durchgeführt werden soll, wenn es dann noch interessant ist.