Jetzt platzt mir allerdings der Kragen ob Deiner Wortverdreherei.
Hiermit hast Du allerdings sehr eindrucksvoll belegt, daß Du entweder nicht liest oder aber nicht verstehst, worauf Du antwortest.
- a) ist Deine Meinung. Die sei Dir unbenommen, aber drücke sie nicht andern auf bzw. versuche nicht, welche mit anderer Meinung als "blöd" hinzustellen. Bislang habe ich hier mit allen S21-Befürwortern hier doch etwas anders diskutiert und habe nicht versucht, diese als Person oder deren Meinung irgendwie bloßzustellen oder sonst etwas.
- Über die Frage, *wer* alles abstimmen darf habe ich mich hier nicht geäußert, daher frage ich mich, warum das jetzt hier steht und was Du mir damit unterstellen willst. Das ist nämlich ein anderes Thema
- Wo behaupte ich, daß in Oberschwaben nur ein Bauer wohnt? Soll ich künftig noch dazuschreiben, daß das ein Beispiel ist? Also soviel Intelligenz habe ich eigentlich erwartet, das zu erkennen. Aber wenn ich auf den Punkt hingewiesen werde, dann bin ich hier wohl von falschen Voraussetzungen ausgegangen und werde das künftig explizit erwähnen.
Habe ich ihn das Recht dazu abgesprochen? Bitte zitiere die Stelle, wo ich das getan haben soll.
Meiner Meinung nach könnte man sehr wohl darüber diskutieren, ob er von S21 soweit betroffen ist, daß er überhaupt beteiligt werden sollte. Aber da die Verfassung momentan Abstimmungen nur auf Gemeinde- und Landesebene vorsieht habe ich bislang nichts dazu geschrieben.
Manchmal habe ich das Gefühl, vor Wahlen sollte ein Intelligenztest eingeführt werden und die Wertung der Stimmen sollte an der Höhe des IQ festgelegt werden - um mal zu Deinen Vorschlägen einen weiteren zu bringen.
Aber das wird nicht Deine Zustimmung finden, da bin ich mir sicher. Denn die Verteilung der Stimmen nach Bildungsabschluss für die Wahl habe ich gesehen - sehr interessant.
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Der einzige Unterschied zu pro-S21-Ständen ist da wohl der, daß pro noch keine Stimmen gesammelt werden mussten.
(07. 04. 2011, 17:35)luchs schrieb:(07. 04. 2011, 15:13)dt8.de schrieb: Also in http://forum.gtvier.de/myBB/showthread.p...e=threaded, dem ersten Post, auf den Du geantwortet hast, ging es eindeutig um S21. Wenn Du also auf ein S21-Thema antwortest, darfst Du Dich nicht wirklich wundern,(...), kannst Du nicht erwarten, daß Dein gegenüber das auch tut. Ich habe das Thema S21 nicht verlassen.Ich verstehe - du möchtest mir nicht folgen:
Ja der Anlass war S21 - In zitiertem Beitrag ging es mir darum, dass a) Direkte Demokratie nicht der Weißheit letzter Schluss ist - weil die Frage wer alles abstimmen darf gar nicht so einfach festzulegen, aber relevant ist und b) dass in Oberschwaben nicht nur ein Bauer wohnt.
Hiermit hast Du allerdings sehr eindrucksvoll belegt, daß Du entweder nicht liest oder aber nicht verstehst, worauf Du antwortest.
- a) ist Deine Meinung. Die sei Dir unbenommen, aber drücke sie nicht andern auf bzw. versuche nicht, welche mit anderer Meinung als "blöd" hinzustellen. Bislang habe ich hier mit allen S21-Befürwortern hier doch etwas anders diskutiert und habe nicht versucht, diese als Person oder deren Meinung irgendwie bloßzustellen oder sonst etwas.
- Über die Frage, *wer* alles abstimmen darf habe ich mich hier nicht geäußert, daher frage ich mich, warum das jetzt hier steht und was Du mir damit unterstellen willst. Das ist nämlich ein anderes Thema
- Wo behaupte ich, daß in Oberschwaben nur ein Bauer wohnt? Soll ich künftig noch dazuschreiben, daß das ein Beispiel ist? Also soviel Intelligenz habe ich eigentlich erwartet, das zu erkennen. Aber wenn ich auf den Punkt hingewiesen werde, dann bin ich hier wohl von falschen Voraussetzungen ausgegangen und werde das künftig explizit erwähnen.
(07. 04. 2011, 17:35)luchs schrieb: Zudem bin ich der Meinung, das sehr wohl alle Landes-Bürger - auch dein Bauer mitzubestimmen haben.
Habe ich ihn das Recht dazu abgesprochen? Bitte zitiere die Stelle, wo ich das getan haben soll.
Meiner Meinung nach könnte man sehr wohl darüber diskutieren, ob er von S21 soweit betroffen ist, daß er überhaupt beteiligt werden sollte. Aber da die Verfassung momentan Abstimmungen nur auf Gemeinde- und Landesebene vorsieht habe ich bislang nichts dazu geschrieben.
(07. 04. 2011, 17:35)luchs schrieb: Wo willst du da die Grenzen ziehen - doch hoffentlich nicht am Berufsstand...
Manchmal habe ich das Gefühl, vor Wahlen sollte ein Intelligenztest eingeführt werden und die Wertung der Stimmen sollte an der Höhe des IQ festgelegt werden - um mal zu Deinen Vorschlägen einen weiteren zu bringen.
Aber das wird nicht Deine Zustimmung finden, da bin ich mir sicher. Denn die Verteilung der Stimmen nach Bildungsabschluss für die Wahl habe ich gesehen - sehr interessant.
(07. 04. 2011, 15:13)dt8.de schrieb: Warum gehst Du dann an den Stand?Weil ich angesprochen wurde - und weil mit einem Sprung in meinen Laufweg penetrant eine Rechtfertigung für das vorangegangene "Nein - ich will nicht unterschreiben" verlangt wurde. Nur leider haperte es dann sehr am Willen mir auch zuzuhören...
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Der einzige Unterschied zu pro-S21-Ständen ist da wohl der, daß pro noch keine Stimmen gesammelt werden mussten.