27. 03. 2011, 00:17
(26. 03. 2011, 21:08)henchen2410 schrieb: Übrigens für die, die hier den letzten Punkt angekreuzt haben, in Baden-Württemberg herrscht nach Art. 26 Abs. 3 Landesverfassung formal Wahlpflicht.Da ich aber laut demselben Paragrafen auch das Recht auf eine geheime Wahl habe dürften selbst Haken in den Wählerlisten kaum Gerichtsfest sein um festzustellen ob ich nun Wählen war oder nicht.
Also morgen fleißig zur Wahl gehen, wer bisher noch keine Briefwahl gemacht hat!
Grüßle
henchen2410
Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit den Stimmzettel ungültig zu machen, meine Wahlpflicht hätte ich damit auch erfüllt.
Aber noch habe ich vor von meinem Wahlrecht auch gebrauch zu machen, sofern ich nicht noch aus irgendwelchen Gründen mir ein Bein breche oder kurzfristig versterbe.
Nicht ganz ernst gemeinte Grüße in die Nacht
Freddy