01. 03. 2011, 21:44
(01. 03. 2011, 15:37)Andreas schrieb: Was denn, sind wir mittlerweile so weit, dass gefordert wird, wer nicht zahlen will der braucht auch nicht?
Darf ich der Stelle darauf hinweisen, dass die Beförderungserschleichung eine Straftat ist? §265a BGB. Sogar der Versuch ist strafbar. Die 40 EUR sind Kulanz des VVS, eine Notwendigkeit besteht nicht. 1x Schwarzfahren = 1 Jahr Freiheitsstrafe. Das erlaubt das Gesetz.
So wie du es schreibst, ist das nicht ganz richtig, denn in der deutschen Justiz gilt immer noch der Grundsatz, dass sich das Strafmaß nach der schwere des Vergehens und auch nach der Vorgeschichte des Angeschuldigten richtet. Zudem muss eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (hier ja der Fall) automatisch zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn keine Wiederholungsgefahr besteht. Ich arbeite beim Amtsgericht Stuttgart und hatte während meiner Ausbildungszeit auf einem Strafreferat sehr oft mit der SSB und dem Erschleichen von Leistungen zu tun.
(01. 03. 2011, 15:37)Andreas schrieb: Das sind keine Ordungswidrigkeiten, sondern Straftaten. Vielleicht sollte die SSB mal heftiger durchgreifen und das Gericht statt Geldstrafen Sozialstunden verhängen. Die werden dann genutzt um Haltestellen, Bahnhöfe und Fahrzeuge sauber zu halten. Vielleicht sorgt das mal für einen klaren Kopf bei der Fraktion "Falsche Fahrkarte vorzeigen ist cool".
Auch wenn sowas mal wünschenswert wäre: Die SSB hat keinerlei Einfluss auf das Strafmaß. Das regeln allein die Staatsanwaltschaft und das Gericht. Wäre ja noch schöner, wenn ein Wirtschaftskonzern der Justiz etwas diktieren könnte. Wenn ihr wollt, könnte ich euch was zu den typischen "SSB-Verfahren" (in meinem Referat war die SSB in fast jeder zweiten Akte beteiligt) erzählen...
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!