21. 02. 2011, 01:41
Werfen wir doch einmal mit Paragraphen um uns:
§4 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz:
Als Straßenbahnen gelten auch Bahnen, die als Hoch- und Untergrundbahnen, Schwebebahnen oder ähnliche Bahnen besonderer Bauart angelegt sind oder angelegt werden, ausschließlich oder überwiegend der Beförderung von Personen im Orts- oder Nachbarschaftsbereich dienen und nicht Bergbahnen oder Seilbahnen sind.
Weiters heisst es in einem auch für Frankfurter leicht zugänglichen Wikipedia-Artikel:
"Eine U-Bahn gilt als Straßenbahn, verfügt im Unterschied zu diesen Bahnen jedoch ausschließlich über unabhängige Bahnkörper. Sie wird nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) betrieben."
Frankfurt am Main hat ein Stadtbahnsystem, das als U-Bahn BEZEICHNET wird. Es gibt dort sehr wohl Strassenkreuzungen, deren Nichtvorhandensein wäre eine Bedingung für die korrekte Bezeichnung U-Bahn.
Ich schliesse mich aber den Vorrednern an, das wird nach FFM sicher nicht so ohne weiteres durchdringen
§4 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz:
Als Straßenbahnen gelten auch Bahnen, die als Hoch- und Untergrundbahnen, Schwebebahnen oder ähnliche Bahnen besonderer Bauart angelegt sind oder angelegt werden, ausschließlich oder überwiegend der Beförderung von Personen im Orts- oder Nachbarschaftsbereich dienen und nicht Bergbahnen oder Seilbahnen sind.
Weiters heisst es in einem auch für Frankfurter leicht zugänglichen Wikipedia-Artikel:
"Eine U-Bahn gilt als Straßenbahn, verfügt im Unterschied zu diesen Bahnen jedoch ausschließlich über unabhängige Bahnkörper. Sie wird nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) betrieben."
Frankfurt am Main hat ein Stadtbahnsystem, das als U-Bahn BEZEICHNET wird. Es gibt dort sehr wohl Strassenkreuzungen, deren Nichtvorhandensein wäre eine Bedingung für die korrekte Bezeichnung U-Bahn.
Ich schliesse mich aber den Vorrednern an, das wird nach FFM sicher nicht so ohne weiteres durchdringen