20. 02. 2011, 20:10
(20. 02. 2011, 14:49)Sebastian schrieb: Ja was denn nu? Entweder ist es ein (zumindest teilweise) städtebauliches Projekt und die Stadt darf sich beteiligen oder es geht nur um die Eisenbahn, dann darf sie das evtl. nicht.
Da es sich offiziell nach Angaben der Stadt um ein Eisenbahnprojekt handelt, sind auch diese offiziellen Angaben für die Rechtsgrundlage entscheidend. Pech für die Stadt ...
(20. 02. 2011, 14:49)Sebastian schrieb: Bei der Neubaustrecke sieht die Sache etwas anders aus, die Beteiligung des Landes ist hier durchaus zweifelhaft, nur geht es in dem Bürgerbegehren nur um S21.
Ja, da sieht es ganz anders aus, denn dort der Weg über ein Bürgerbegehren nicht möglich.