20. 02. 2011, 14:49
Die Initiatoren des neuen Bürgebegehrens behaupten, Stuttgart 21 sei ein reines Eisenbahnprojekt, deshalb sei eine Beteiligung der Stadt verfassungswidrig.
http://www.buergerbegehren-stuttgart.de/...nliste.pdf
Zum Vergleich dazu die Kopfbahnhof21-Seite ("Ist Stuttgart 21 ein Bahnprojekt?"):
Ja was denn nu? Entweder ist es ein (zumindest teilweise) städtebauliches Projekt und die Stadt darf sich beteiligen oder es geht nur um die Eisenbahn, dann darf sie das evtl. nicht.
Bei der Neubaustrecke sieht die Sache etwas anders aus, die Beteiligung des Landes ist hier durchaus zweifelhaft, nur geht es in dem Bürgerbegehren nur um S21.
http://www.buergerbegehren-stuttgart.de/...nliste.pdf
Zum Vergleich dazu die Kopfbahnhof21-Seite ("Ist Stuttgart 21 ein Bahnprojekt?"):
Zitat:"Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege, sondern vorrangig um ein städtebauliches Projekt. Denn auch ein oberirdischer Kopfbahnhof kann die verkehrlichen Funktionen für den Eisenbahnknoten Stuttgart erfüllen." Was wie aus einer Streitschrift der Gegner klingt, ist tatsächlich die Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums.http://www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=313
Ja was denn nu? Entweder ist es ein (zumindest teilweise) städtebauliches Projekt und die Stadt darf sich beteiligen oder es geht nur um die Eisenbahn, dann darf sie das evtl. nicht.
Bei der Neubaustrecke sieht die Sache etwas anders aus, die Beteiligung des Landes ist hier durchaus zweifelhaft, nur geht es in dem Bürgerbegehren nur um S21.