19. 02. 2011, 18:59
Bundespräsident = Staatsoberhaupt
Bundeskanzler = Regierungschef
Im übrigen wird der Bundeskanzler durch den Bundespräsidenten ernannt, der Bundespräsident steht in der protokollarischen Rangfolge an Platz eins, der Bundeskanzler ist nur dritter, nach dem Präsidenten des Bundestages.
Der Bundespräsident hat auch gewissermaßen bei jedem Gesetz ein absolutes Veto, denn unterschreibt er nicht, kommt ein Gesetz auch nicht zu stande. Dies ist eigentlich nur bei offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzen üblich. Aber wenn ein Bundespräsident sich "einfach weigert" ein Gesetz auszufertigen, und damit sein Veto einlegt, kann die Regierung und die Legislative außer der höchst mühsamen und langwierigen Absetzung durch eine Präsidentenanklage (falls diese denn überhaupt Erfolg hat) nichts amchen, und das Gesetz kommt nicht zustande. Der Präsident hat also, wenn er "will" deutlich mehr Macht, als der Kanzler, denn er kann theoretisch jedes Gesetz stoppen.
Übrigens, Frau Merkel selbst wusste das mit dem Staatsoberhaupt in einem Interview selbst nicht so richtig ;-)
Zum Wahlomat: Der bringt mir an erster Stelle meist schon die Partei, die ich auch wähle (allerdings nicht wegen dem Wahlomat), die Reihenfolge der folgenden Parteien stimmt dann für mich allerdings überhaupt nicht mehr, sodass, falls meine erste Partei nicht antreten würde, ich dann aus der Wahlomat-Liste erst die vierte oder fünfte wählen würde...
Viele Grüße
henchen2410
Bundeskanzler = Regierungschef
Im übrigen wird der Bundeskanzler durch den Bundespräsidenten ernannt, der Bundespräsident steht in der protokollarischen Rangfolge an Platz eins, der Bundeskanzler ist nur dritter, nach dem Präsidenten des Bundestages.
Der Bundespräsident hat auch gewissermaßen bei jedem Gesetz ein absolutes Veto, denn unterschreibt er nicht, kommt ein Gesetz auch nicht zu stande. Dies ist eigentlich nur bei offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzen üblich. Aber wenn ein Bundespräsident sich "einfach weigert" ein Gesetz auszufertigen, und damit sein Veto einlegt, kann die Regierung und die Legislative außer der höchst mühsamen und langwierigen Absetzung durch eine Präsidentenanklage (falls diese denn überhaupt Erfolg hat) nichts amchen, und das Gesetz kommt nicht zustande. Der Präsident hat also, wenn er "will" deutlich mehr Macht, als der Kanzler, denn er kann theoretisch jedes Gesetz stoppen.
Übrigens, Frau Merkel selbst wusste das mit dem Staatsoberhaupt in einem Interview selbst nicht so richtig ;-)
Zum Wahlomat: Der bringt mir an erster Stelle meist schon die Partei, die ich auch wähle (allerdings nicht wegen dem Wahlomat), die Reihenfolge der folgenden Parteien stimmt dann für mich allerdings überhaupt nicht mehr, sodass, falls meine erste Partei nicht antreten würde, ich dann aus der Wahlomat-Liste erst die vierte oder fünfte wählen würde...
Viele Grüße
henchen2410
Joshua: A strange game. The only winning move is not to play.