18. 02. 2011, 20:41
(18. 02. 2011, 19:51)DasBa schrieb: Ganz klar: Nein. Es gibt Fristen, die man einhalten muss. Irgenwann ist's halt mal gut, sonst kehrt sowas wie Rechtsfrieden (Rechtsfrieden, ich spreche hier nicht von der Popularität gewisser Bauprojekte) nie ein. Oder was würdest du sagen, wenn dein Nachbar plötzlich auf den Trichter kommt, dass die Baugenehmigung für das Haus, in dem du wohnst, rechtswidrig erteilt worden ist? Jaaaaa, das ist ja was ganz anderes usw...
Nein, das ist genau nichts anderes. Das hat es schon gegeben, dann muß u.U. das widerrechtlich gebaute Gebäude nämlich abgerissen werden. Es gab schon Fälle, wo es selbst nach 25 Jahren keinen Bestandsschutz gab.
Im Übrigen empfinde ich es als etwas seltsam, möglicherweise rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen dann mit mit dem Argument Rechtsfrieden hinnehmen zu sollen. So läuft das nicht in einem Rechtsstaat.
(18. 02. 2011, 19:51)DasBa schrieb:(18. 02. 2011, 18:12)Micha schrieb: Und was Herr Schuster machen soll? - Dass er sein Wort hält! - Aber das wäre ja zuviel verlangt.Dann hätte man eben die entscheidenden Beschlüsse zu S21 angreifen müssen, und nicht nur die Finanzierungsvereinbarung. Dazu hat sich ja das Verwaltungsgericht Stuttgart schon ausgelassen.
Das beantwortet nicht die Frage, warum Herr Dr. Schuster nicht sein Wort halten sollte. Das mit dem Verwaltungsgericht kam erst später, als Herr Dr. Schuster sein Wort schon nicht gehalten hatte.