18. 02. 2011, 11:22
(18. 02. 2011, 07:02)luchs schrieb:(14. 02. 2011, 22:24)dt8.de schrieb: (...) "Verträge sind einzuhalten" - da fehlt der Zusatz "außer sie sind Sitten- oder gar Verfassungswidrig".Könntest du dich für Eines von Beidem entscheiden?
Wozu, da steht "oder". In beiden Fällen können Verträge nichtig sein. Ich spreche hier nicht von irgendwelchen S21-Verträgen, sondern allgemein, so wie es auch Herr Dr. Schuster im zitierten Artikel tat.
(18. 02. 2011, 07:02)luchs schrieb: Also wenn du von einem Vertrag redest kannst du verfassungswidrig gleich mal streichen - verfassungswidrig können nur Hoheitsakte oder Gesetze sein.
Generell kann das Handeln einer staatlichen o.ä. Stelle verfassungswidrig sein, nicht nur, wenn es sich um Hoheitsakte oder Gesetze handelt. Damit kann auch der Abschluss eines Vertrags verfassungswidrig sein.
(18. 02. 2011, 07:02)luchs schrieb: Und sittenwidrig ist ein Vertrag noch lange nicht, weil in einer Umfrage mal zeitweise eine knappe Mehrheit dagegen wäre.
Nochmal: ich spreche allgemein, nicht von S21 speziell.
(18. 02. 2011, 07:02)luchs schrieb: Aber schnell am Strohhalm festhalten - sonst ertrinkt noch jemand im Minieralwasser.
Wenns doch so aussichtslos ist, warum stören sie sich dann daran? Warum handeln die Befürworter dann nicht nach dem Motto "was stört es den Elefanten, wenn sich eine Mücke daran reibt?". Das wäre dann doch das einfachste, sollen sie die Gegner doch einfach machen lassen, wenn sie sich so sicher in der Sache sind.