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Neues Bürgerbegehren in Stuttgart gegen S21
#6
(14. 02. 2011, 22:24)dt8.de schrieb: (...) "Verträge sind einzuhalten" - da fehlt der Zusatz "außer sie sind Sitten- oder gar Verfassungswidrig".
Könntest du dich für Eines von Beidem entscheiden?
Also wenn du von einem Vertrag redest kannst du verfassungswidrig gleich mal streichen - verfassungswidrig können nur Hoheitsakte oder Gesetze sein.
Und sittenwidrig ist ein Vertrag noch lange nicht, weil in einer Umfrage mal zeitweise eine knappe Mehrheit dagegen wäre.

Aber schnell am Strohhalm festhalten - sonst ertrinkt noch jemand im Minieralwasser.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Neues Bürgerbegehren in Stuttgart gegen S21 - von luchs - 18. 02. 2011, 07:02
Und noch ein "Gut"achten... - von Micha - 19. 02. 2011, 12:52

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