16. 02. 2011, 10:35
(15. 02. 2011, 18:20)Jack Lanthyer schrieb: Zitat[/url] vom Presseportal der SSB: "Ausgenommen vom Grundsatz des Vordereinstiegs sind auch weiterhin Fahrgäste mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl, sie können hinten einsteigen." - Von den Gehbehinderten (also um jenen Menschen, die ohne Gehhilfe unterwegs sind) war das nicht zu lesen.Kann man auch noch auf die Blinden ausweiten.
Warum hat man eigentlich den 27. Februar als Beginndatum genommen und nicht den 1. April ?