14. 02. 2011, 22:24
(14. 02. 2011, 17:28)ChrisM schrieb: Anbei noch die Meinung des OB
http://newsroom.stuttgart.de/aktuelles/d...er-buerger
Die Meinung des OB ist dabei sehr interessant - statt auf das neue Bürgerbegehren einzugehen, verschanzt er sich hinter dem alten Urteil, welches hier aber gar nicht zutrifft. "Verträge sind einzuhalten" - da fehlt der Zusatz "außer sie sind Sitten- oder gar Verfassungswidrig".
Und zum letzten Abschnitt:
http://direktzu.de/stuttgart21/messages/...swer_30581 entspricht aber nicht dem Schlichterspruch.