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Einrückfahrten als Fahrgast nutzen, Frage dazu
#5
(03. 12. 2010, 23:05)U16 schrieb: Wenn man die Frage von sp dr 60 mal genau liest, dann leist man da: "Aber MUSS mich der Fahrer dann auch mitnehmen?"
Das ich mitfahren kann ist klar, aber habe ich auch ein recht dazu, denn theoretisch müsste die Bahn ja nicht an jeder Haltestelle halten... oder liege ich da falsch?

Also nochmal ganz deutlich: außer bei den von mir genannten Ausnahme (Dotra an 40m-Bahnsteigen) muß der Fahrer einen bis zur letzten Haltestelle vor dem Betriebshof mitnehmen. Er muß auch an jeder Haltestelle anhalten.

Allerdings hat man gegenüber der SSB keinen Anspruch darauf, daß eine Fahrt überhaupt verkehrt, z.B. könnte der Zug aus irgendeinem Grund in einen anderen Betriebshof einrücken.
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RE: Einrückfahrten als Fahrgast nutzen, Frage dazu - von dt8.de - 04. 12. 2010, 00:14

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