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Einrückfahrten als Fahrgast nutzen, Frage dazu
#4
Wenn man die Frage von sp dr 60 mal genau liest, dann leist man da: "Aber MUSS mich der Fahrer dann auch mitnehmen?"
Das ich mitfahren kann ist klar, aber habe ich auch ein recht dazu, denn theoretisch müsste die Bahn ja nicht an jeder Haltestelle halten... oder liege ich da falsch?
Es grüßt U16!

[Bild: S21_Kuendigungsgesetz.jpg]

Infos unter http://www.fuerstuttgart21.de/
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RE: Einrückfahrten als Fahrgast nutzen, Frage dazu - von U16 - 03. 12. 2010, 23:05

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