23. 11. 2010, 09:12
(23. 11. 2010, 08:43)Weinberg_61er schrieb: Alles andere ist Betrug oder vielleicht sogar Diebstahl (es wird eine Leistung erschlichen, die nicht bezahlt wird).§ 265a StGB, Erschleichen von Leistungen. Wobei die meisten Verkehrsunternehmen erst ab einer gewissen Zahl von "Auffälligkeiten" überhaupt Anzeige erstatten. Vorher lohnt der Aufwand nicht, und man will ja nicht gleich den ganz großen Knüppel rausholen, wenn mal tatsächlich jemand einmal im Leben vergessen hat, eine Fahrkarte zu lösen.
Richtig lustig wird's, wenn man an einer Fahrkrte rumfummelt oder sich sein Ticket selber bastelt. Da findet sich dann meistens auch noch was bei den sogenannten Urkundsdelikten, das einschlägig ist.