Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zuständig für die Bahnhofsbeschallung?
#16
(12. 10. 2010, 15:46)Andreas schrieb: Und so sieht der die Störung und kann sich dann dazustellen. Mehr nicht. Sind keine Fachkräfte, die kommen eh von extern.
(12. 10. 2010, 14:48)dt8.de schrieb:
(12. 10. 2010, 00:57)Andreas schrieb: Etwa 60% der Lohnkosten ergeben den Brutto-Lohn

Das erscheint mir zu hoch gegriffen, was die Nebenkosten angeht. Wenn die wirklich überall so hoch wären, dann wäre mein Arbeitgeber nämlich schon längst pleite :-)
Ich weiß nämlich ungefähr, was ich Brutto erhalte und was mein Arbeitgeber bekommt. Und es reicht noch für ein Plus.

Edit: was ggf. noch hineinspielt ist die absolute Höhe des Gehalts: Bei 10000,- Brutto fallen die Verwaltungskosten in Relation (also in %) geringer aus als bei 2000,- Brutto.

Ich weiß auch, was ich Brutto bekomme. Wink

Wär ja schlimm wenn nicht - nur ich meinte, daß ich auch weiß, was die Kunden meinem Arbeitgeber für mich bezahlen. Da sind keine 40% Nebenkosten drin.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Zuständig für die Bahnhofsbeschallung? - von AFu - 06. 10. 2010, 20:51
RE: Zuständig für die Bahnhofsbeschallung? - von dt8.de - 12. 10. 2010, 16:53

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 16 Gast/Gäste