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Zuständig für die Bahnhofsbeschallung?
#12
Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers sind auch Teil der Lohnkosten, werden auf dem Lohnzettel nur verheimlicht. Hinzu kommen Personal/Verwaltungsaufwand für den Arbeitnehmer, Arbeitsplatzstellung, Strom/Wasser/Heizung für den Arbeitsplatz usw. Etwa 60% der Lohnkosten ergeben den Brutto-Lohn, abzüglich aller Steuern/Abgaben bleiben i.d.R. davon noch 50% übrig.

Eine Besetzung aller Bahnhöfe würde auch keinerlei Verbesserung bringen, dadurch fährt kein Zug pünktlicher oder häufiger. Noch würde sich im Problemfall irgendwas in der Störungsbeseitigung beschleunigen.
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Nachrichten in diesem Thema
Zuständig für die Bahnhofsbeschallung? - von AFu - 06. 10. 2010, 20:51
RE: Zuständig für die Bahnhofsbeschallung? - von Andreas - 12. 10. 2010, 00:57

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