Sie werden nur mitgezählt, falls sie im Fahrplan der Linie enthalten sind, aber (wegen Baustelle usw.) entfallen. Ansonsten nicht.
Mit Kurzstrecke darf man von VB nach VA fahren - aber nur mit der U6. Nicht mit der U3 oder U8. Umsteigen ist nicht erlaubt bei Kurzstrecke. Fahrtunterbrechung auch nicht.
Würde nun JA auch von der U3/U8 nicht angefahren werden, da JA umgebaut wird (Baustelle/Umleitung), dann gilt weiterhin die Kurzstrecke nur bis SZ. Dann zählt JA nicht als weggelassen. Würde die Linie U8 so geändert, dass JA aus der Strecke entfällt, dann könnte man auch mit der U8 bis VA fahren.
Mit Kurzstrecke darf man von VB nach VA fahren - aber nur mit der U6. Nicht mit der U3 oder U8. Umsteigen ist nicht erlaubt bei Kurzstrecke. Fahrtunterbrechung auch nicht.
Würde nun JA auch von der U3/U8 nicht angefahren werden, da JA umgebaut wird (Baustelle/Umleitung), dann gilt weiterhin die Kurzstrecke nur bis SZ. Dann zählt JA nicht als weggelassen. Würde die Linie U8 so geändert, dass JA aus der Strecke entfällt, dann könnte man auch mit der U8 bis VA fahren.