16. 09. 2010, 16:48
(16. 09. 2010, 13:54)henchen2410 schrieb: Hallo,Laut Tarifaushang an der Haltestelle Vaihinger Srasse gilt der Kurzstreckentarif auf der U6 nur zum SSB Zentrum oder Wallgraben.Nach Vaihingen Bahnhof gilt die Kurzstrecke nicht auf der U6.
habe mir heute mal die Frage gestellt, wie die Gültigkeit der Kurzstrecke bei Haltestellen, die nicht bedient werden, auszulegen ist?
Folgende Beispiele:
Vaihinger Straße <> Vaihingen Bhf:
U3, U8: 4 Haltestellen, keine Kurzstrecke
U6: 3 Haltestellen, Kurzstrecke
Hauptbahnhof > Rotebühlplatz
U14: 4 Haltestellen, keine Kurzstrecke
U11: 3 Haltestellen, Kurzstrecke
Hauptbahnhof <> Pragsattel via Löwentorbrücke (Vergangenheit)
U5, U6: 4 Haltestellen, keine Kurzstrecke
Straßenbahn 15: 2 Haltestellen, Kurzstrecke
Weitere Beispiele gibts z.B. in Zuffenhausen für diverse Buslinien.
Weiterhin etwas dämlich, aber dafür rechtlich eindeutig sind hingegen z.B.
Vaihingen Bhf <> Krehlstraße:
81: 4 Haltestellen, keine Kurzstrecke
84: 2 Haltestellen, Kurzstrecke
Vaihingen Bhf <> Rohr Mitte
81, 86: 3 Haltestellen, Kurzstrecke
82: 9 Haltestellen, keine Kurzstrecke
Vielleicht wäre die Abstandsdefinition doch besser gewesen...
Grüßle
henchen2410