15. 09. 2010, 23:20
(15. 09. 2010, 17:55)Jack Lanthyer schrieb: Volle S-Bahn in der 2. Klasse:Ich möchte in diesem Zusammenhang noch eine weitere Möglichkeit ins Spiel bringen. Als Folge der Entgleisung gestern gab es umlaufbedingte Probleme auf der S6, sodass im Berufsverkehr erst 2 Züge ausgefallen sind und der dritte Zug dann als Kurzzug eingefahren kam. Der Zug war natürlich schon bis in den Türbereich gefüllt und 50-100 Pendler mussten am Bahnsteig zurückbleiben, da der Zug schlichtweg aus allen Nähten platzte. Auch der Platz in der ersten Klasse wurde voll ausgenutzt.
Stellt ein Fahrgast vor dem Zustieg oder bei der Einfahrt der S-Bahn fest, daß es zu voll ist, hat der Fahrgast die Wahl, entweder in der 2. Klasse zu stehen, oder wenn er Glück hat, einen Sitzplatz zu nehmen, oder auf den nächsten Zug zu warten, sofern er Zeit hat. Eilige nehmen Überfüllten Züge eher in Kauf, als solche, die Zeit haben. Natürlich kann ein Fahrgast, wenn er merkt daß der Zug, das er selbst gesehen hat, voll ist und davon ausgeht, daß der nächste ebenfalls voll sein könnte, steht es ihm frei zusätzlich zum 2. Klasse-Fahrschein einen Zuschlag zu lösen, um im nächsten Zug einen Platz in der 1. Klasse einnehmen zu können, oder alternativ, wenn er sparen möchte, im nächsten Zug in der 2. Klasse Platz zu nehmen.
Möchtest du also all den Pendlern, die durch die Folgen der Störung bereits einen Schaden erlitten haben, nun vorwerfen, dass sie keinen 1.Klasse-Fahrschein gelöst haben? IMHO sollte es hier höher wiegen, die 40-50 Leute, die sich jetzt "illegal" in der ersten Klasse aufhalten, zu befördern, um den Ihnen durch die Verspätung bereits entstandenen Schaden zu minimieren, als das Interesse daran, den 4 oder 5 Fahrgästen mit gelöstem 1. Klasse-Zuschlag den erwarteten Komfort zu bieten.
Ich möchte hier betonen, dass der Platz in der 2ten Klasse voll ausgenutzt wurde und man wirklich den Bauch einziehen musste, um den Platz, der durch aussteigende Fahrgäste entstanden ist, wieder ausnutzen zu können und dass der Zug auf den FIS als Langzug angekündigt wurde und niemand bis kurz vor Einfahrt des Zuges mit einem Kurzzug rechnen konnte (um dem Argument zuvorzukommen, dass diejenigen Leute davor einen 1. Klasse-Zuschlag hätten lösen können.). Den Leuten ging es schlicht drum, endlich zur Arbeit/Schule zu kommen und nich darum, sich in die 1. Klasse zu schnorren, wie es hier teilweise dargestellt wird.
Daher finde ich, dass es in Fällen von Störungen mehr als legitim ist, den Platz der 1. Klasse mitzubenutzen, wenn der Platz in der 2. Klasse vollkommen ausgeschöpft ist. Und keiner wird mir in einem solchen Fall einen Nahverkehrsbetrieb nennen können, der meiner Auslegung in diesem Fall widersprechen würde, auch wenn sie nicht ganz pro forma mit den ABB ist.
Was die Debatte um die 1. Klasse angeht, wenn es disponierungstechnisch nicht zu problematisch wäre, würde ich eine Teilfahrzeugserie ohne 1. Klasse sehr begrüßen, ohne sie jedoch vollkommen abzuschaffen. Diese Fahrzeuge kann man dann auch bevorzugt für Sonderverkehre, wie für den Abbringerverkehr nach Spielen des VfB und für den Berufsverkehr verwenden, wenn die Nachfrage der 2. Klasse, die nach der 1. Klasse bei weitem übersteigt. Allerdings sollten auch Züge mit einem 1. Klasse-Teil beibehalten und dessen Position im Zugverbund dann im FIS angezeigt werden.
Sonst habe ich vollstes Verständnis dafür, dass sich Fahrgäste, die ein Ticket für die 1. Klasse gelöst haben, darüber beschweren, dass es Fahrgäste gibt, die sich trotz noch vorhandener Kapazität in der 2. Klasse, in die 1. Klasse begeben.
Just my 2 Cents...