06. 09. 2010, 18:39
Diese Leistung wird von der DB bezahlt wg. der Rampenstörung. Im September wg. der Weinfeste usw. und im Dezember wg. des Weihnachtsshoppings.
Ich kenn jemanden bei der Bahn, der dort im Bereich arbeitet. Der kennt auch die Vereinbarung der Verkehrsunternehmen.
Ich kenn jemanden bei der Bahn, der dort im Bereich arbeitet. Der kennt auch die Vereinbarung der Verkehrsunternehmen.