(31. 08. 2010, 20:25)DasBa schrieb:Ja, die Fahrzeuge haben schon alle die gleichen Rechte. Die Fahrzeugführer aber nicht.(31. 08. 2010, 19:54)Andreas schrieb: Betriebssicherungswagen mit Sondersignal haben NIE Sonderrechte. Niemals. Sie dürfen zwar wenn Menschenleben in Gefahr sind mit Blaulicht fahren, müssen sich aber weiterhin an die Verkehrsregeln halten. Insbesondere rote Ampeln. Da gibt's eine hochkomplexe Rechtssprechung.Tatsächlich? (..) Die SSB- (und auch DB-) Fahrzeuge, die mit Sondersignal unterwegs sind, haben jedenfalls vom Gesetz her gleichen Rechte wie alle anderen Fahrzeuge, die mit Sondersignalen unterwegs sind (also z.B. Feuerwhr, Polizei, Zoll, Rettungsdienste, Feldjäger...).
Ich kann dir aktuell zwar die Gesetztesstellen auch nicht nennen - aber ich habe mich damit auch mal rechtlich beschäftigt. Das Blaulicht heißt streng genommen neben der Gefahrenabsicherung ja nur, das solche Fahrzeuge Vortrittsrecht haben, also dass alle anderen Verkehrsteilnehmer Platz zu machen und freizuhalten haben. Das Blaulicht hat aber nichts damit zu tun, dass man Vehrkersregeln übertreten darf - das ist dann das besondere Vortrittsrecht. Das Recht Verkehrsregeln zu überschreiten ist im Gegensatz zum Vortrittsrecht auch nicht direkt an das Fahrzeug oder Blaulicht gebunden, sondern an die Person (Fahrzeugführer) und bestimmten sehr komplexen Einsatz-Regeln. Z.B. ist eine Einsatz-Regel der Feuerwehr, dass sie Verkehrsregen nur überschreiten darf (besondere Vortrittsrecht), wenn sie gleichzeitig das Einsatzwechselhorn betätigt. Es gibt aber auch ganz wenige Fälle bei der Verkehrsregeln überschritten werden dürften ohne Blaulicht und Einsatzwechselhorn, z.B. gilt dies für Fahrzeugführer von verdeckten Einsatzfahrten oder von besonders schützenswerten Personen (hochrangige Politiker z.B.) natürlich nur, wenn entsprechende Gefahren für Leib und Leben bestehen und umgekehrt muss mit entsprechender Vorsicht im Verkehr vorgegangen werden.
Da wir uns gerade im Bahnforum befinden - Straßenbahnen haben grundsätzlich ein Vortrittsrecht. Es gibt sogar bestimmte Situationen bei denen der Fahrzeugführer das besondere Vortrittsrecht genießt, wie z.B. bei Fahrten in Nebenstraßen/Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung, dass sogar vorrangig dem besonderen Vortrittsrecht der Polizei ist. - Und habt ihr schon mal eine Straßenbahn mit Blaulicht gesehen?