31. 08. 2010, 20:25
(31. 08. 2010, 19:54)Andreas schrieb: Betriebssicherungswagen mit Sondersignal haben NIE Sonderrechte. Niemals. Sie dürfen zwar wenn Menschenleben in Gefahr sind mit Blaulicht fahren, müssen sich aber weiterhin an die Verkehrsregeln halten. Insbesondere rote Ampeln. Da gibt's eine hochkomplexe Rechtssprechung.Tatsächlich? (Aus privatem Interesse: Hättest du mir da mal eine Fundstelle?) Die SSB- (und auch DB-) Fahrzeuge, die mit Sondersignal unterwegs sind, haben jedenfalls vom Gesetz her gleichen Rechte wie alle anderen Fahrzeuge, die mit Sondersignalen unterwegs sind (also z.B. Feuerwhr, Polizei, Zoll, Rettungsdienste, Feldjäger...). Ich kann mir ehrlich gesagt auch kaum vorstellen ,dass ein Gericht am klaren Wortlaut der entsprechenden Normen rumschraubt. Damit gilt für alle der Grundsatz, dass bei den Einsatzfahrten höchste Vorsicht geboten ist, und z.B. rote Ampeln immer nur mit äußerster Vorsicht überfahren werden dürfen, egal ob SSB, Feuerwehr oder Polizei.
Dass bei einer Weichenstörung nicht mit Blaulicht angerückt wird, ist nicht weiter verwunderlich. Solange deswegen keine Gefahr besteht, und es nur um ein paar Minuten Verspätung geht, ist das kein Grund, mit Sonderrechten unterwegs zu sein.