03. 07. 2010, 22:40
(03. 07. 2010, 19:03)henchen2410 schrieb: Die alte Ausnahmegenehmigung galt nur wegen des Bestandsschutzes fort, selbst wenn man die Ausgangslage wiederherstellen würde, könnte keine neue erteilt werden. Die Gesetze haben sich seit 1978 deutlich verändert.
Warum kann man die Ausnahmegenehmigung nicht neu erteilen?
Was hat sich denn an den in den Tunnel hereinführenden Gleisen konkret verändert? Mir ist nichts aufgefallen.
Holger
PS: Die Wiederherstellung der alten Bahnhöfe ist wohl eher illusionär. Eher fährt wohl der ICE - Sprinter irgendwann zur Schwabstr;-)