07. 06. 2010, 21:10
(07. 06. 2010, 19:58)GoaSkin schrieb: Aus der BOStrab ergeben sich keine Einschränkungen, was die Fahrzeuglänge betrifft. Auch Voll-U-Bahnen unterliegen der BOStrab, wodurch diese rechtlich gesehen auch Straßenbahnen sind.Dann muss ich 'ne andere BOStrab haben als du ;-)
http://www.gesetze-im-internet.de/strabb.../__55.html
Gruß, Philipp