06. 06. 2010, 16:10
Der Übergang mit Scool-Abos in die 1. Klasse ist nicht gestattet, will man sie dennoch nutzen, muss man für den gesamten Abschnitt, den man in der 1. Klasse nutzen will den vollen Fahrpreis der ersten Klasse bezahlen (Das Scool-Abo ist somit für dieses Teilstück wertlos). Der Aufpreis wird in den Beförderungsbedingungen (Abschnitt B, Absatz 4.2.5) ausgeschlossen.
Schwerbehinderte können gemäß Abschnitt B, Absatz 5.3 der Beförderungsbedingungen einen Aufpreis für die erste Klasse lösen, in dem Fall einen Kinderfahrausweis für das benötigte Teilstück (siehe auch Abschnitt B, Absatz 5.1)
Viele Grüße
henchen2410
Schwerbehinderte können gemäß Abschnitt B, Absatz 5.3 der Beförderungsbedingungen einen Aufpreis für die erste Klasse lösen, in dem Fall einen Kinderfahrausweis für das benötigte Teilstück (siehe auch Abschnitt B, Absatz 5.1)
Viele Grüße
henchen2410
Joshua: A strange game. The only winning move is not to play.