02. 06. 2010, 17:54
die Haltestellen Ausstattung (Fahrplan, usw.) macht der Verkehrsunternemer dem die dort fahrenden Linien gehören. die haltestellen reinigung macht die jeweilige Stadf oder Gemeinde.
Die Haltestellen gehören rechtlich zur örtlichen Kommune.
Die Haltestellen gehören rechtlich zur örtlichen Kommune.