30. 05. 2010, 16:10
(30. 05. 2010, 13:23)Weinberg_61er schrieb: Hi,
....
Hast du dafür eventuell sogar Belege? Gibt es in der StVO entsprechende Paragraphen, die genau das regeln würden?
Grüße!
Öhm, wie wärs hiermit :
StVO § 11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.
Ouelle : StVO des Bundesministeriums für Justiz