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Ein Stuttgart21-Erlebnis der etwas anderen Art
#12
(21. 04. 2010, 22:12)WN 26 schrieb: Eine solche "Mach-Sitz!-Übung" war noch gar nie genehmigungspflichtig, da weder aktiv und unfriedlich Wiederstand gegen irgend etwas geleistet noch direkt in den Straßenverkehr eingegriffen werden soll und bisher auch kein Gesetz existiert, das Massentreffen im Mittleren Schloßgarten verbietet, (...). Das Ganze wird also durch die grundgesetzliche Versammlungsfreiheit abgedeckt, das Gegrummel von Polizeisprecher Keilbach ist in diesem Fall völlig ohne Bedeutung.
Jurist? Ich übrigens nicht, aber trotzdem:
Art. 8 Abs. 2 Grundgesetz ermöglicht die Beschränkung von Versammlungen unter freiem Himmel. Das entsprechende Gesetz ist für Baden-Württemberg noch das Versammlungsgesetz des Bundes bis das Land Banden-Württemberg ein eigenes Versammlungsgesetz erlässt, wozu es seit der Föderalismusreform befugt ist.
Die Übung war als zumindest anmeldepflichtig (§ 14 VersammlG), irgendwelche Behinderungen des Straßenverkehrs sind da egal. § 14 VersammlG ist übrigens verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Anmeldepflich bei sogenannten Spontanversammlungen, das heißt Versammlungen, die sich auf Grund einer kurzentschlossenen Bewegung bilden, entfällt. Die Sitz-Übung dürfte man allerdungs kaum als Spontanversammlung bezeichnen.
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RE: Ein Stuttgart21-Erlebnis der etwas anderen Art - von DasBa - 21. 04. 2010, 22:42

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