21. 04. 2010, 22:12
(21. 04. 2010, 09:36)ChrisM schrieb: So genehmigt wie die "Mach Sitz!"-Übung am Wochenende im Park? Wie ließ sich noch eben Polizeipressesprecher Stefan Keilbach in den Stuttgarter Nachrichten zitieren? "Hier werden Grenzen des Erlaubten ausgelotet."
Jeder, wie er kann!
Eine solche "Mach-Sitz!-Übung" war noch gar nie genehmigungspflichtig, da weder aktiv und unfriedlich Wiederstand gegen irgend etwas geleistet noch direkt in den Straßenverkehr eingegriffen werden soll und bisher auch kein Gesetz existiert, das Massentreffen im Mittleren Schloßgarten verbietet, daran ändert auch der damals gewaltbereite Flashmob einer Weinstädter Internetcommunity auf dem Schloßplatz im Jahr 2005 nichts. Das Ganze wird also durch die grundgesetzliche Versammlungsfreiheit abgedeckt, das Gegrummel von Polizeisprecher Keilbach ist in diesem Fall völlig ohne Bedeutung. Und wegen Deiner Frage: Ja, Herrn Sittlers Hainbuche steht dort auch genehmigterweise.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)