(04. 04. 2010, 20:55)glx schrieb:(04. 04. 2010, 19:41)dt8.de schrieb: Das ist aber keine Einschränkung für bestimmte Fahrzeuge, sondern das gilt für alle Fahrzeuge, auch für als Leerfahrt durchfahrende 420/423.
Aber warum dürfen dann die regulären Züge aus 420/423/sonstige taugliche Fahrzeuge mit 60km/h durch den Tunnel wenn sie reguläre Linie fahren?
Das ist eine Ausnahmeregelung (so wie ich das in Erinnerung habe - könnte falsch sein) weil diese Züge an allen Bahnhöfen halten. Damit ist kein Ausfahrvorsignal erforderlich, weil vor dem Hauptsignal immer gehalten wird.
Bei Zügen, die nicht halten, ist das wie ein Hauptsignal ohne Vorsignal mit entsprechender zulässiger Geschwindigkeit.
Leider finde ich meine Streckenliste dazu nicht, wo das alles ausgeführt war.
Müsste doch eigentlich alles bei der DB-Seite (Netzzugangsbedingen) zu finden sein.