18. 02. 2010, 23:22
(18. 02. 2010, 21:06)dt8.de schrieb: Für eine Bremsprobe müssen die Bremsen gelöst werden, auch bei einer vereinfachten. Und was passiert dann mit einem im Gefälle stehenden Zug?br101 hat ja sehr gut beschrieben, wie eine Bremsprobe funktioniert - auch im Gefälle, dann muss halt die Feststellbremse angezogen sein. Und eine Federspeicherbremse ist ja nichts anderes.
Welcher nicht-Triebwagen der DB hat Federspeicherbremsen? Nenne bitte mindestens eine Baureihe.
Eine gute Beschreibung gibt es auch hier:
Richtlinie 915.0101, Seite 8 von 8
"Besteht bei einer Bremsprobe die Gefahr der unbeabsichtigten Bewegung der Fahrzeuge, sind sie mit der Zusatzbremse...zu sichern."
"Nach Sicherung...dürfen Bremsproben...alleine ausgeführt werden,
...in Gleisen mit einer Neigung größer 1:400 wenn zusätzlich"...( einige Bedingungen beachtet werden).
"Die Einschränkung Neigung bis 1:400 gilt nicht bei der Führerraumbremsprobe und vereinfachter Bremsprobe mit zentraler Bremsanzeigeeinrichtung."
und ohne mich jetzt anbiedern zu wollen: br101 hat übrigens auch eine Federspeicherbremse
an br101: Die S21-Gegner reden immer von einem Gefälle von 1,5%, ohne dass ich das jetzt belegen oder widerlegen könnte. Jedenfalls ist das Gefälle größer als 1:400.
(18. 02. 2010, 21:06)dt8.de schrieb: Ein ITF-Knoten ist auch möglich, wenn die Züge ein paar Minuten von der Symmetrie weg sind, ist heute ja auch so.
schon, nur fahren die ICE heute um :34 am Mannheimer Bahnhof ab und kommen um :08 in Stuttgart an. Selbst wenn man in Mannheim drei Minuten früher abfahren würde, käme man in Stuttgart erst um :05 an. Der Zug der Rückrichtung fährt bereits um :51. Das ist deutlich mehr als ein paar Minuten und macht den ITF quasi unmöglich.
(18. 02. 2010, 21:06)dt8.de schrieb: bei Stuttgart21 wird es dorthin dann einen Halbstundentakt geben? Glaube ich nicht, da auch bei S21 für den Regionalverkehr nur bestimmte Zeitfenster zur Verfügung stehen.
ja, es gibt ja auch jetzt schon einen Halbstundentakt nach Heilbronn. Ähnliches wird es dann auch nach Vaihingen und Tübingen geben.