03. 02. 2010, 18:10
Das kann als Ausrede gewertet werden, da in erster Linie meiner Meinung nach, erst mal die Merkzeichen, wie Bl, H vorhanden sein muß, daß der Kauf einer Fahrkarte im Nahverkehr (wobei ich zweifel habe, daß in jedem Nahverkehr wirklich eine Fahrkarte erhältlich ist, da es mir der Fahrkartenkauf im Zug des Nahverkehrs nur auf der Schwarzwaldbahn bekannt ist) ohne einen Aufpreis gerechtfertigt ist. Nicht jeder Schwerbehinderte (unabhängig davon, ob er Automaten bedienen kann, oder nicht) ist dazu berechtigt einfach so, ohne die Fahrkarte in den Zug einzusteigen, ferner habe ich es mehr vom Fernverkehr geschrieben als vom Nahverkehr.
Zeig mir mal bitte die Stelle in den Beförderungsbedingungen der Bahn, wo die Schwerbehinderte, die nicht in der Lage sind, die Automaten zu bedienen, eine aufpreislose Nahverkehrsfahrkarte in jedem Nahverkehrszug (wobei es zu erwähnen ist, daß in Baden-Württemberg (bis auf die Schwarzwaldbahn) flächendeckend der Zustieg in Nahverkehrszügen nur mit einer Fahrkarte gestattet ist) erhalten können - einschließlich diverse Verkehrsverbünde - da Du der Meinung bist, daß die Schwerbehinderte nur im Bereich des Landkreises freifahren dürften (das schließt sogar die flächendeckende Freifahrt im "eigenen" Verkehrsverbund aus).
Zeig mir mal bitte die Stelle in den Beförderungsbedingungen der Bahn, wo die Schwerbehinderte, die nicht in der Lage sind, die Automaten zu bedienen, eine aufpreislose Nahverkehrsfahrkarte in jedem Nahverkehrszug (wobei es zu erwähnen ist, daß in Baden-Württemberg (bis auf die Schwarzwaldbahn) flächendeckend der Zustieg in Nahverkehrszügen nur mit einer Fahrkarte gestattet ist) erhalten können - einschließlich diverse Verkehrsverbünde - da Du der Meinung bist, daß die Schwerbehinderte nur im Bereich des Landkreises freifahren dürften (das schließt sogar die flächendeckende Freifahrt im "eigenen" Verkehrsverbund aus).