01. 02. 2010, 18:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01. 02. 2010, 18:43 von Jack Lanthyer.)
(01. 02. 2010, 17:21)henchen2410 schrieb: Für die Wertmarke auf dem Schwerbehindertenausweis hat man im übrigen auch zu zahlen...
Das ist richtig, die beziehe ich seit Jahren vom Versorgungsamt Stuttgart.
@eisteefahrer: Dieses Präambel des VVS-Tarifbestimmungen gibt es schon lange. Ich bin auch mal im RE in der 1. Klasse von Stuttgart nach Wendlingen gefahren, ich zeigte einem Zugbegleiter mein Ausweis und den Zuschlag vor, er hatte dann meinen Zuschlag gestempelt und sich dann bei mir bedankt.
Ich zitiere den Abschnitt 3 aus dem VVS-Fahrplan 2010 Stuttgart; S. 43:
"Inhaber von Ausweisen mit dem Merkzeichen "1. Kl." (auch ohne Wertmarke) können mit einem Ticket 2. Klasse die 1. Klasse benutzen. Ist der Ausweis außerdem mit einer gültigen Wertmarke versehen, kann die 1. Klasse unentgeltlich benutzt werden. Andere Ausweise, die freie Fahrt erlauben, berechtigen zur Benutzung der 1. Klasse gegen Bezahlung der tarifgemäßen Zuschläge."
Der fett hervorgehobene Absatz ist im 5.3 im VVS-Tarifbestimmungen in verständlicher Form implementiert.
Was "Schmarotzerfreifahrer" angeht: Ist AFu auch ein "Schmarotzerfreifahrer"? - Nein? Dann halte Dich bitte mit solchen Ausdrücken zurück.