(08. 01. 2010, 13:39)Jack Lanthyer schrieb: Schon mal was von einer Pflichterfüllung, unabhängig von einer Lohnzahlung, gehört?
Wenn Du das so was machen würdest, wie Du es geschrieben hast, wärst Du längst auf der Straße gelandet.
Aber nur dann, wenn der Dienstleister davon ausgehen kann, einen anderen Mitarbeiter zu finden. Ich weiß von einem anderen Fall (Einzelhandel), wo eine wegen einer Meinungsverschiedenheit entlassener Mitarbeiter nach kurzer Zeit wieder geholt wurde; es fand sich nämlich kein anderer zu den Konditionen.
(08. 01. 2010, 13:39)Jack Lanthyer schrieb: Die Postdienste wollen absolut zuverlässige Leute, die müssen auch verstehen, daß sie aufgrund der Einnahmen durch die Nettoportokosten und der Personalkosten keinen so hohen Lohn ausbezahlt bekommen können.
Stimmt, sie wollen das. Für den Preis bekommen sie es aber nicht. Statt mehr zu bezahlen nehmen sie dann aber scheinbar lieber unzuverlässige Leute. Auch hier gilt Angebot und Nachfrage, nur ist das Angebot an billigen und zuverlässigen Mitarbeitern nicht gerade groß: diese bekommen nämlich anderweitig bessere Jobs.
(08. 01. 2010, 13:39)Jack Lanthyer schrieb: Oder mal ein anders Beispiel: Busfahrer - Du wärst einer, würdest Du, weil Du zu wenig Lohn bekommst, einen direkteren, als im Fahrplan festgelegten Weg nehmen, weil Du keine Lust auf derartige Umwege hast?
Du verwechselst da Ursache und Wirkung, daher passt der Vergleich nicht.
(08. 01. 2010, 18:08)eisteefahrer schrieb:(08. 01. 2010, 16:33)Andy0711 schrieb: Nein. Klagen kann man immer. Was daraus wird und wie sinnvoll das ist, steht auf einem anderen Blatt.
Vermutlich meintest Du: "für eine erfolgreiche Klage"
Nachdem wir hier ja über strafrechtliche Dinge reden, kann ja die Anklage nur durch die Staatsanwaltschaft erfolgen. Wenn der Vorsatz nicht auch nur annähernd belegbar ist, wird diese wohl keine Anklage erheben. Wenngleich die Stuttgarter Staatsanwälte mitunter etwas komisch ticken.
Zivilrechtlich darf die SSB sicher gegen den Schwarzfahrer auf Zahlung des EBE klagen, strafrechtlich läuft da aber nicht viel, wenn der Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann. Daher wird im Regelfall auch erst beim dritten Mal Anzeige erstattet.
Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. wenn man falsche Personalien angibt. Das ist Vorsatz, und dann wird sofort Anzeige erstattet.
(08. 01. 2010, 16:33)Andy0711 schrieb: Hinweis in dieser Sache: Rechtsberatung darf ausschließlich durch Anwälte erfolgen. (Sehe ich bisher hier nicht gegeben, sollte man aber wissen. Auch hier schützt Unwissenheit nicht, insbesondere nicht den Forenbetreiber.)[/quote]
Das ist nicht ganz korrekt, es gibt noch ein paar Personengruppen mehr, die das dürfen, ggf. auf einzelne Rechtsgebiete eingeschränkt.
(08. 01. 2010, 18:08)eisteefahrer schrieb: Kleiner, weiterer Hinweis: Davor schützt auch kein Hinweis a la "Dieser Beitrag stellt keine Rechbtsberatung dar" - wenn er eine ist (sehe auch ich hier nicht - hier werden Meinungen ausgetauscht), ist er eine.
Das, was in solchen "allgemeinen" Foren wie hier üblicherweise so geschrieben wird ist noch lange keine Rechtsberatung in diesem Sinn. Da gehört schon ein bischen mehr dazu, bis etwas darunter fällt.
Die Thematik habe ich erst vor kurzem wieder mit meiner Frau durchgehechelt, weil diese im Rahmen hoheitlicher Aufgaben Rechtsberatungen erteilt, ohne Juristin zu sein.