08. 01. 2010, 16:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08. 01. 2010, 16:36 von Andy0711.)
(08. 01. 2010, 12:18)eisteefahrer schrieb: Nein. Für die Klage muss Vorsatz nachweisbar sein.Nein. Klagen kann man immer. Was daraus wird und wie sinnvoll das ist, steht auf einem anderen Blatt.
Vermutlich meintest Du: "für eine erfolgreiche Klage" - aber selbst hier hängt es am Tatbestand, wie meine Vorredner ja schon mit Beispielen aufgezählt haben. Je nach Tatbestand genügt "fahrlässig", "grob fahrlässig" oder was auch immer - und dann hängt es davon ab, wie es der Richter letztendlich sieht.
Wenn man dann noch selbständig ist oder z. B. ein Forum betriebt, dann schützt (im Bereich dieser Tätigkeit) meist auch Unwissenheit nicht.
Hinweis in dieser Sache: Rechtsberatung darf ausschließlich durch Anwälte erfolgen. (Sehe ich bisher hier nicht gegeben, sollte man aber wissen. Auch hier schützt Unwissenheit nicht, insbesondere nicht den Forenbetreiber.)