08. 01. 2010, 14:25
(08. 01. 2010, 13:01)luchs schrieb: Eigentlich für alle Tatbestände (abgesehen von Mord) ist kein Vorsatz für eine Klage notwendig - oder glaubst du wirklich das man vorsätzlich eine "fahrlässige Tötung" begehen kann?
Völliger Blödsinn: § 15 StGB. Fahrlässigkeitstatbestände sind die Ausnahme.
Schon mal einen fahrlässigen Diebstahl, eine fahrlässige Nötigung, einen fahrlässigen Betrug oder eine fahrlässige Erpressung begangen? Schon mal fahrlässig Geld gefälscht, fahrlässig Geiseln genommen oder fahrlässig jemanden ausgeraubt?
(08. 01. 2010, 13:01)luchs schrieb: Den bekannten Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" solltest du sicher auch kennen - das ist mit deinem "Vorsatz", der für eine Klage notwendig sein sollte, schon logisch unvereinbar.
Leider stimmt dieser Satz nur sehr begrenzt: §§ 16, 17 StGB.
(08. 01. 2010, 13:01)luchs schrieb: Sitzen - Sechs.
Aha.
Gruß,
Ex-Stgt