08. 01. 2010, 13:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08. 01. 2010, 13:22 von eisteefahrer.)
(08. 01. 2010, 13:02)Jack Lanthyer schrieb: Daß Du die BWPOST für unzuverlässig hältst, solltest Du dir mal bei Deinen Nachbarn schauen, ob die Briefkästen dort wirklich ordnungsgemäß und sichtbar angebracht sind, vielleicht ist das der Grund, warum nicht alle Zusteller richtige Briefkästen finden können, vor allem, die klar erkennbare Hausnummer.
Natürlich ist das alles klar erkennbar. Obwohl natürlich klar ist - für den Lohn hätt ich auch keinen Bock 500 Meter übers Feld zu laufen.
(08. 01. 2010, 13:01)luchs schrieb: Eigentlich für alle Tatbestände (abgesehen von Mord) ist kein Vorsatz für eine Klage notwendig - oder glaubst du wirklich das man vorsätzlich eine "fahrlässige Tötung" begehen kann?
In deinem Weltbild darf man einen Autofahrer der dich überfährt wohl erst anklagen wenn man ihm nachweisen kann, dass er dich vorsätzlich überfahren hat!
Sitzen - Sechs.
Den bekannten Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" solltest du sicher auch kennen - das ist mit deinem "Vorsatz", der für eine Klage notwendig sein sollte, schon logisch unvereinbar.
Es geht um den Straftatbestand der Leistungserschleichung und nicht um den der fahrlässigen Tötung.
§ 265 a (1) StGB sagt ganz klar:
Zitat:Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Wenn ich also "schwarzfahre" weil ich eine Bezahlte Fahrkarte nicht erhalten habe, erfüllt das nicht den Straftatbestand der Leistungserschleichung!
Konkretes Beispiel:
In Zügen der DB Regio AG findet kein Fahrkartenverkauf statt. Sobald ich mich bei der Fahrkartenkontrolle unaufgefordert melde, dass ich gerne eine Fahrkarte hätte, ist das keine Leistungserschleichung! Ich habe ja die Absicht, zu zahlen. Das tue ich ich auch. Zivilrechtlich muss ich dann zwar das EBE zahlen - das ist aber Strafrechtlich ohne relevanz.[/quote]
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)