(08. 01. 2010, 12:18)eisteefahrer schrieb: Nein. Für die Klage muss Vorsatz nachweisbar sein. Da die Beförderungsleistung aber ja sogar bezahlt wurde, ist das ja eindeutig nicht vorsätzlich.Also dein Weltbild geht aber weit an der Realität vorbei.
Das ist einfach falsch.
Für eine nette Zuschauerquote bei Stern-TV mags ja noch genügen.
Eigentlich für alle Tatbestände (abgesehen von Mord) ist kein Vorsatz für eine Klage notwendig - oder glaubst du wirklich das man vorsätzlich eine "fahrlässige Tötung" begehen kann?
In deinem Weltbild darf man einen Autofahrer der dich überfährt wohl erst anklagen wenn man ihm nachweisen kann, dass er dich vorsätzlich überfahren hat!
Sitzen - Sechs.
Den bekannten Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" solltest du sicher auch kennen - das ist mit deinem "Vorsatz", der für eine Klage notwendig sein sollte, schon logisch unvereinbar.