01. 01. 2010, 21:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01. 01. 2010, 21:55 von Jack Lanthyer.)
Und das nicht ohne Grund.
1. Kinderwagenbeförderung auf der Rolltreppe stellt sowohl für die Eltern mit einem Kind, als auch für die auf der Rolltreppe befindliche Passanten eine Gefahr dar, was wenn eine Mutter/ein Vater das Gleichgewicht verliert und den Halt verliert, dann könnten sie möglicherweise den Kinderwagen loslassen, um sich am Handlauf einen Halt zu verschaffen, um nicht in der Rolltreppe runterzustürzen und verletzen die Passanten. Oder im schlimmeren Fall, falls jemand an der Rolltreppe eine Notbremse zieht... und, und...
2. Die Begrenzte Anzahl an Rollühle in den Bussen ist auch nicht unbegründet, der Platz im Einstiegsbereich ist begrenzt, deswegen darf nur ein Rollstuhl höchstens im Bus sein, damit im Gang ausreichend Platz ist, damit die Fahrgäste rasch und ungehindert durchgehen können (das gilt sowohl für den Zustieg, als auch den Ausstieg).
Ach ja - der Zeitungsartikel hat auch gefehlt: Berliner Tagesspiegel
1. Kinderwagenbeförderung auf der Rolltreppe stellt sowohl für die Eltern mit einem Kind, als auch für die auf der Rolltreppe befindliche Passanten eine Gefahr dar, was wenn eine Mutter/ein Vater das Gleichgewicht verliert und den Halt verliert, dann könnten sie möglicherweise den Kinderwagen loslassen, um sich am Handlauf einen Halt zu verschaffen, um nicht in der Rolltreppe runterzustürzen und verletzen die Passanten. Oder im schlimmeren Fall, falls jemand an der Rolltreppe eine Notbremse zieht... und, und...
2. Die Begrenzte Anzahl an Rollühle in den Bussen ist auch nicht unbegründet, der Platz im Einstiegsbereich ist begrenzt, deswegen darf nur ein Rollstuhl höchstens im Bus sein, damit im Gang ausreichend Platz ist, damit die Fahrgäste rasch und ungehindert durchgehen können (das gilt sowohl für den Zustieg, als auch den Ausstieg).
Ach ja - der Zeitungsartikel hat auch gefehlt: Berliner Tagesspiegel