15. 09. 2007, 18:09
Da mußt Du Dich schon längerfristig binden, denn die SSB zahlt Dir die Ausbildung zum Fahrer nicht, damit Du nur kurz "temporär" da bist.
Ich weiß gar nicht mehr, wie lang die Mindestbeschäftigungsdauer sein muß, waren glaube ich 3 Jahre. Vorher können Dir anteilig Ausbildungskosten auferlegt werden.
Ich weiß gar nicht mehr, wie lang die Mindestbeschäftigungsdauer sein muß, waren glaube ich 3 Jahre. Vorher können Dir anteilig Ausbildungskosten auferlegt werden.