30. 11. 2009, 16:06
Gut... ich bin kein Jurist, sondern Sozialarbeiter. Rechtsthemen lernt man im Studium mehr als Bezugswissenschaft, aber nicht auf dem Niveau eines Juristen. Was man über das Strafgesetz lernt, ist darauf ausgerichtet, daß man alles relevantes wissen soll, um mit Klienten zu arbeiten, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind - dabei geht es mehr um ein praktisches Verständnis.
Was die gerichtliche Prozedur betrifft, beschäftigt die Staatsanwaltschaft Gerichtshilfen (teilweise Sozialarbeiter, teilweise Leute, die an einer Verwaltungs FH/BA einen speziellen Studiengang absolviert haben). Diese haben die Aufgabe, die Tat und den Täter zu beurteilen und einen Bericht zu schreiben, der bei der Findung des Strafmaßes berücksichtigt werden soll. Im Hintergrund gibt es dazu Ordnungen, die aussagen, daß unter jenen Umständen jenes Strafmaß angewendet werden soll. Natürlich ist das keine Obligation, aber ein Richter wird sich in fast allen Fällen darum bemühen, ein seriöses Urteil zu sprechen. Ist im StGB von besonders schweren Fällen die Rede, ist der Unterschied eben, daß es sich nicht mehr um kann-Regelungen handelt, sondern um Obligationen.
Es gibt zwei populäre Gegebenheiten, wann ein Richter anders entscheidet:
- der Angeklagte ist sehr gut betucht (dann gibt es eine Geldstrafe für Dinge, für die ein normaler Mensch in den Knast wandert, da er aufgrund seines Einkommens Millionen zahlen darf, die der öffentliche Haushalt gut gebrachen kann)
- es gibt ein enormes öffentliches Interesse an einer harten Strafe
Es gibt keinen direkten Anspruch darauf, eine milde Strafe für Schwarzfahren zu erhalten, aber die Möglichkeit eines gerichtlichen Vergleiches - schwierig, kostenintensiv und braucht einen sehr guten Anwalt.
Was die gerichtliche Prozedur betrifft, beschäftigt die Staatsanwaltschaft Gerichtshilfen (teilweise Sozialarbeiter, teilweise Leute, die an einer Verwaltungs FH/BA einen speziellen Studiengang absolviert haben). Diese haben die Aufgabe, die Tat und den Täter zu beurteilen und einen Bericht zu schreiben, der bei der Findung des Strafmaßes berücksichtigt werden soll. Im Hintergrund gibt es dazu Ordnungen, die aussagen, daß unter jenen Umständen jenes Strafmaß angewendet werden soll. Natürlich ist das keine Obligation, aber ein Richter wird sich in fast allen Fällen darum bemühen, ein seriöses Urteil zu sprechen. Ist im StGB von besonders schweren Fällen die Rede, ist der Unterschied eben, daß es sich nicht mehr um kann-Regelungen handelt, sondern um Obligationen.
Es gibt zwei populäre Gegebenheiten, wann ein Richter anders entscheidet:
- der Angeklagte ist sehr gut betucht (dann gibt es eine Geldstrafe für Dinge, für die ein normaler Mensch in den Knast wandert, da er aufgrund seines Einkommens Millionen zahlen darf, die der öffentliche Haushalt gut gebrachen kann)
- es gibt ein enormes öffentliches Interesse an einer harten Strafe
Es gibt keinen direkten Anspruch darauf, eine milde Strafe für Schwarzfahren zu erhalten, aber die Möglichkeit eines gerichtlichen Vergleiches - schwierig, kostenintensiv und braucht einen sehr guten Anwalt.