22. 10. 2009, 19:35
(22. 10. 2009, 18:16)Jack Lanthyer schrieb: Wer fordert, daß überall in jedem Fahrzeug Sicherheits- und Kontrollpersonal eingesetzt werden soll, der soll auch dazu bereit sein, einen höheren Fahrpreis zu zahlen (Das Geld muß irgendwo für die Ausgaben reinkommen).
Das sehe ich nicht ganz so, da es laut allgemeinen BB ja auch eine Haftungspflicht des Verkehrsunternehmens gibt:
Zitat:§14: Das Verkehrsunternehmen haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt (...) bis zum Höchstbetrag von 1000 € (...)Das Gewährleisten der persönlichen Sicherheit ist also eine Leistung, die die Fahrgäste mit dem ohnehin schon reichlich hohen Fahrpreis bereits bezahlt haben. Wenn das mit dem vorhandenen Personal nicht möglich ist, muß das Verkehrsunternehmen eben notfalls auf eigene Kosten aufstocken, um den bereits verbrieften Anspruch zu erfüllen. So einfach ist das.
(Zusatzbemerkung: ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es für Personal eines Verkehrsunternehmens nicht auch eine ganz ähnliche Haftungsregelung gibt.)
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)