@metalhead: Vollste Zustimmung!
Das macht doch alles wieder mal ganz den Eindruck von aktionistischer "Verbieteritis"; weil es vielleicht vereinzelt mal tatsächlich Zwischenfälle gegeben hat, wird nun hartes Durchgreifen suggeriert und dabei mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ich finde es rechtlich und moralisch sehr bedenklich und wende mich deshalb entschieden dagegen, daß hier alle, also auch die mehrheitlich friedlichen Fahrgäste, verallgemeinernd unter Generalverdacht gestellt werden. Zumal das Problem, wie schon erwähnt wurde, wahrscheinlich ganz woanders liegt und durch dieses neuerliche Verbot ganz bestimmt nicht gelöst wird. Da ist mit effizienteren Kontrollen der bestehenden Ordnungsregeln (die ja übermäßigen Alkoholgenuß schon heute verbieten!) durch als solches erkennbares Sicherheitspersonal wahrscheinlich wirklich mehr erreicht und wird auch der subjektiven Sicherheit, also der Abwesenheit von Angst, ein wesentlich größerer Dienst erwiesen.
Einen weiteren Punkt, der mich an dem Vorhaben stört, hast Du, lieber Weinberg_61er, bereits nebenbei angesprochen: offenbar wird hier zu allem Überfluß auch noch mit zweierlei Maß gemessen. Das "Bierchen im IC-Bistro" stellt ja gar niemand in Abrede; nur das Trinken in Nahverkehrszügen! Anscheinend handelt es sich hier um "bösen" Alkohol von außerhalb, während der andere "guten" Alkohol darstellt: es gibt ihn nur in höhreren, gewinnbringenderen Zuggattungen, er bringt natürlich keinen zum Randalieren und wird nur im IC(E)-Bistro verkauft, woran die Bahn nicht wenig mitverdient. Welcher Nahverkehrszug hat dagegen schon ein Bistro? Hier wäre es also fast immer nur Fremdalkohol von außen, der der typischen Klientel niederer Beförderungsdienste ohnehin nicht zusteht und der Bahn nichts als Reinigungskosten bringt. Da ist es nur billig und schäbig, unter dem Vorwand der Sicherheit die Sache gleich ganz zu verbieten und eine große Mehrheit der Bahnfahrgäste, die nichts Böses im Sinn hat und nur mit einem Mindestmaß an Komfort von A nach B fahren will, wozu eben für viele auch ein Feierabendbier auf einer längeren Fahrt gehört, ein weiteres Mal unnötig zu gängeln und zu bevormunden.
Edit: sehe gerade, Richi1992 war etwas schneller mit dem Zwei-Klassen-Argument. Und das mit der Anregung zum Trotzen kann ich auch nur bestätigen. Innerhalb des VVS ist Alkohol ja schon länger verboten, und - wen hat's bisher gestört?
Das macht doch alles wieder mal ganz den Eindruck von aktionistischer "Verbieteritis"; weil es vielleicht vereinzelt mal tatsächlich Zwischenfälle gegeben hat, wird nun hartes Durchgreifen suggeriert und dabei mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ich finde es rechtlich und moralisch sehr bedenklich und wende mich deshalb entschieden dagegen, daß hier alle, also auch die mehrheitlich friedlichen Fahrgäste, verallgemeinernd unter Generalverdacht gestellt werden. Zumal das Problem, wie schon erwähnt wurde, wahrscheinlich ganz woanders liegt und durch dieses neuerliche Verbot ganz bestimmt nicht gelöst wird. Da ist mit effizienteren Kontrollen der bestehenden Ordnungsregeln (die ja übermäßigen Alkoholgenuß schon heute verbieten!) durch als solches erkennbares Sicherheitspersonal wahrscheinlich wirklich mehr erreicht und wird auch der subjektiven Sicherheit, also der Abwesenheit von Angst, ein wesentlich größerer Dienst erwiesen.
Einen weiteren Punkt, der mich an dem Vorhaben stört, hast Du, lieber Weinberg_61er, bereits nebenbei angesprochen: offenbar wird hier zu allem Überfluß auch noch mit zweierlei Maß gemessen. Das "Bierchen im IC-Bistro" stellt ja gar niemand in Abrede; nur das Trinken in Nahverkehrszügen! Anscheinend handelt es sich hier um "bösen" Alkohol von außerhalb, während der andere "guten" Alkohol darstellt: es gibt ihn nur in höhreren, gewinnbringenderen Zuggattungen, er bringt natürlich keinen zum Randalieren und wird nur im IC(E)-Bistro verkauft, woran die Bahn nicht wenig mitverdient. Welcher Nahverkehrszug hat dagegen schon ein Bistro? Hier wäre es also fast immer nur Fremdalkohol von außen, der der typischen Klientel niederer Beförderungsdienste ohnehin nicht zusteht und der Bahn nichts als Reinigungskosten bringt. Da ist es nur billig und schäbig, unter dem Vorwand der Sicherheit die Sache gleich ganz zu verbieten und eine große Mehrheit der Bahnfahrgäste, die nichts Böses im Sinn hat und nur mit einem Mindestmaß an Komfort von A nach B fahren will, wozu eben für viele auch ein Feierabendbier auf einer längeren Fahrt gehört, ein weiteres Mal unnötig zu gängeln und zu bevormunden.
Edit: sehe gerade, Richi1992 war etwas schneller mit dem Zwei-Klassen-Argument. Und das mit der Anregung zum Trotzen kann ich auch nur bestätigen. Innerhalb des VVS ist Alkohol ja schon länger verboten, und - wen hat's bisher gestört?
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)